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Rechtsprechung
   BGH, 11.12.1951 - 1 StR 493/51   

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https://dejure.org/1951,1057
BGH, 11.12.1951 - 1 StR 493/51 (https://dejure.org/1951,1057)
BGH, Entscheidung vom 11.12.1951 - 1 StR 493/51 (https://dejure.org/1951,1057)
BGH, Entscheidung vom 11. Dezember 1951 - 1 StR 493/51 (https://dejure.org/1951,1057)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1952, 273
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BGH, 21.06.1956 - 3 StR 158/56

    Anwendbarkeit des § 251 Abs. 1 Nr. 2 StPO bei drohender erheblicher

    Nur das kann aber das Revisionsgericht nachprüfen ( BGH 1 StR 493/51 vom 11. Dezember 1951 = NJW 1952, 273).
  • BGH, 22.11.1956 - 4 StR 424/56

    Rechtsmittel

    Daß er in diesem Zeitpunkt eine Belehrung noch nicht vorgenommen hat, kann vom Revisionsgericht nicht beanstandet werden; weder aus dem Urteil noch aus der Verhandlungsniederschrift ergeben sich Anhaltspunkte dafür, daß der Tatrichter hierbei die Grenzen seines pflichtgemäßen Ermessens überschritten, einen von ihm verwendeten Rechtsbegriff verkannt oder die Vorschrift des § 55 Abs. 2 StPO überhaupt übersehen hätte (vgl. für den ähnlich liegenden Fall des § 60 Nr. 3 StPO: BGH 1 StR 493/51 vom 11.12.1951 = NJW 1952, 273; BGHSt 4, 255 f [BGH 15.05.1953 - 5 StR 17/53]).
  • BGH, 16.12.1952 - 1 StR 575/52

    Kompetenzen von Gerichtsreferendaren in Bayern in der Zeit von 1946 bis zum 31.

    Weil bei dem blossen Hinweis auf § 60 Nr. 3 StPO nicht klar ist, welchen der mehreren Fälle das Gericht für vorliegend erachtet hat, hat die Rechtsprechung (vgl RGSt Bd. 24 S 130) und ihr folgend auch der Senat(Urt vom 11. Dezember 1951 - 1 StR 493/51) angenommen, dass in den Fällen, in denen die Art des Verhältnisses des Zeugen zur Tat nicht für alle Beteiligten klar ersichtlich ist, der blosse Hinweis auf § 60 Nr. 3 StPO als Begründung für das Unterlassen der Vereidigung nicht genügt.
  • BGH, 16.04.1957 - 5 StR 431/56

    Rechtsmittel

    Ohne Erfolg beruft sich die Revision, was zunächst die Fälle des § 60 Nr. 3 StPO anlangt, auf das Urteil des Bundesgerichtshofes 1 StR 493/51 vom 11. Dezember 1951 (NJW 1952, 273 = LM Nr. 3 zu § 60 Nr. 3 StPO mit Anm. von Jagusch).
  • BGH, 10.07.1953 - 2 StR 374/52

    Rechtsmittel

    Der Beschluss muss vielmehr den Prozessbeteiligten erkennbar machen, welcher Art das Verhältnis des Zeugen zur Tat ist, für welches ein Verdacht angenommen wird; dabei genügt allerdings die Angabe, es sei z.B. Verdacht der Teilnahme gegeben (BGH Urteil vom 11. Dezember 1951, 1 StR 493/51 in NJW 52, 273).
  • BGH, 07.05.1953 - 3 StR 81/53

    Annahme eines durch die Täuschung bewirkten Vermögensschadens durch Abschluss

    Der Bundesgerichtshof hat zwar in der Entscheidung 1 StR 493/51 vom 11. Dezember 1951 (NJW 52, 273), auf die sich die Revision beruft, den blossen Hinweis auf § 60 Nr. 3 im Beschluss für nicht genügend erklärt, aber doch nur "im Regelfall".
  • BGH, 13.02.1953 - 2 StR 726/52

    Rechtsmittel

    Das ist ebenfalls im Regelfall nur möglich, wenn der Beschluss den Grund der Nichtvereidigung anführt, BGH Urt v 11. Dezember 1951 - 1 StR 493/51 - in NJW 1952, 273.
  • BGH, 15.01.1953 - 4 StR 484/52

    Rechtsmittel

    Zum Handeln seines Vorteils wegen im Sinne des § 259 StGB genügt jede günstigere Gestaltung der Lebensverhältnisse des Täters (BGH Urt vom 11. Dezember 1951 - 1 StR 493/51; Urt vom 27. März 1952 - 4 StR 487/51).
  • BGH, 25.11.1952 - 2 StR 524/51

    Rechtsmittel

    v. 11. Dezember 1951 - 1 StR 493/51 -).
  • BGH, 10.04.1952 - 4 StR 987/51

    Rechtsmittel

    Die Begründung der Strafkammer gibt nicht mehr als eine Anführung der mehrere Sachlagen berücksichtigenden Gesetzesstelle des § 60 Nr. 3 StPO wieder und kann daher nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht genügen (1 StR 493/51 v 11.12.51).
  • BGH, 01.04.1952 - 2 StR 634/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 27.03.1952 - 4 StR 487/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 22.01.1952 - 1 StR 181/51
  • BGH, 15.05.1952 - 3 StR 221/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 12.02.1952 - 2 StR 325/51

    Rechtsmittel

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Rechtsprechung
   BGH, 15.11.1951 - 3 StR 779/51   

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https://dejure.org/1951,1184
BGH, 15.11.1951 - 3 StR 779/51 (https://dejure.org/1951,1184)
BGH, Entscheidung vom 15.11.1951 - 3 StR 779/51 (https://dejure.org/1951,1184)
BGH, Entscheidung vom 15. November 1951 - 3 StR 779/51 (https://dejure.org/1951,1184)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1952, 273
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 13.01.1955 - 3 StR 452/54

    Rechtsmittel

    Auf Grund des § 244 Abs. 4 StPO kann der Beschwerdeführer die Ablehnung des auf die Vernehmung eines zweiten Sachverständigen gerichteten Beweisantrags der Staatsanwaltschaft nicht beanstanden, weil er sich ihm nicht angeschlossen hat, sondern ihm entgegengetreten ist (BGH NJW 1952, 273 Nr. 21).
  • BGH, 10.01.1956 - 1 StR 548/55

    Rechtsmittel

    Doch kann dahingestellt bleiben, ob der Beschwerdeführer, dessen Verteidiger sich ebensowenig wie er selbst dem Antrag des Staatsanwalts angeschlossen, vielmehr nur die Entscheidung in das Ermessen des Gerichts gestellt hatte, auch seinerseits zur Beanstandung des Gerichtsbeschlusses berechtigt gewesen wäre (vgl hierzu u.a. BGH NJW 1952, 273 Nr. 21); denn jedenfalls hat er die Rüge nicht in der nach § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO erforderlichen Form erhoben.
  • BGH, 24.02.1954 - 2 StR 227/53

    Rechtsmittel

    Die rechtsirrige Ablehnung eines Beweisantrags der Staatsanwaltschaft kann auch für den Angeklagten einen Revisionsgrund bilden, wenn der Beweisantrag nicht ausschliesslich zur Belastung des Angeklagten gestellt war und dieser ausdrücklich oder durch schlüssige Handlungen den Willen erkennen liess, sich zwecks Klärung der Beweisfrage dem Beweisantrag anzuschliessen (BGH, NJW 1952, 273).
  • BGH, 10.12.1974 - 1 StR 219/74

    Teilung des Zeugnisverweigerungsrechts bei selbstständigen Straftaten in

    Ist demnach schon nicht dargetan, daß der Tatrichter den Hilfsbeweisantrag übergangen hat, so kommt es nicht mehr darauf an, ob der Angeklagte, der sich diesem zu seiner Belastung dienenden Antrag nicht angeschlossen hatte, einen Revisionsgrund aus der Übergehung des Antrags herleiten könnte (vgl. BGH NJW 1952, 273 für die rechtsirrige Ablehnung eines Beweisantrags der Staatsanwaltschaft).
  • BGH, 17.10.1957 - 4 StR 455/57

    Rechtsmittel

    Demgemäß hat bereits der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in einem Urteil vom 15. November 1951 (3 StR 449/51 in NJW 1952, 273 Nr. 21) entschieden, daß auch der Angeklagte die fehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrages der Staatsanwaltschaft rügen kann, wenn die Umstände ergeben, daß der Antrag nicht ausschließlich die Belastung des Angeklagten bezweckte und dieser durch sein Verteidigungsvorbringen den Willen erkennen ließ, auch er wünsche die von der Staatsanwaltschaft erstrebte Aufklärung.
  • BGH, 17.06.1952 - 1 StR 35/52
    Der Fall liegt also anders als der vom 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs im Urteil vom 15. November 1951 - 3 StR 779/51 - (NJW 1952, 273) entschiedene.
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   BGH, 05.12.1951 - 4 StR 946/51   

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https://dejure.org/1951,1121
BGH, 05.12.1951 - 4 StR 946/51 (https://dejure.org/1951,1121)
BGH, Entscheidung vom 05.12.1951 - 4 StR 946/51 (https://dejure.org/1951,1121)
BGH, Entscheidung vom 05. Dezember 1951 - 4 StR 946/51 (https://dejure.org/1951,1121)
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Papierfundstellen

  • NJW 1952, 273
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